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Rechtsanwalt · Wien 1010

Rechtsanwalt
Mag. Felix T. Stanschus, Bakk. Phil.

Ihre Rechtsberatung in Wien 1010

„Im Leben braucht es immer wieder einen verlässlichen Felsen in der Brandung – insbesondere in vulnerablen Situationen ist eine kompetente Rechtsberatung ausschlaggebend“

Ich bin Rechtsanwalt in Wien 1010 und vertrete Privatpersonen sowie Unternehmen in unterschiedlichen Rechtsgebieten. Mein Anspruch ist es, rechtliche Fragen verständlich zu erklären, mögliche Handlungsoptionen transparent darzustellen und gemeinsam mit meinen Mandant:innen eine passende Strategie zu entwickeln.

Persönliche, kompetente und verlässliche Rechtsberatung in Wien 1010

Die Fachsprache des Rechtssystems kann überwältigend sein. Rechtliche Probleme entstehen häufig plötzlich und sind für Betroffene mit vielen Fragen verbunden.

  1. Welchen Handlungsspielraum besitze ich?
  2. Welche Fristen müssen eingehalten werden und mit welchen Kosten muss ich rechnen?
  3. Welche Risiken und welche Chancen können auf mich zukommen?

Ich lege größten Wert auf eine persönliche, verständliche und lösungsorientierte Rechtsberatung. Sie erhalten eine klare Einschätzung der rechtlichen Situation und werden über die nächsten sinnvollen Schritte informiert.

Rechtsgebiete

Meine Tätigkeits­schwerpunkte

Ich berate und vertrete Mandant:innen insbesondere in folgenden Bereichen:

Dabei unterstütze ich Sie sowohl bei der außergerichtlichen Beratung und Konfliktlösung als auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen.

Rechtsanwalt Felix T. Stanschus im Gespräch am Besprechungstisch

Über mich

Fundierte Ausbildung,
persönliche Betreuung

Meine berufliche Tätigkeit verbindet fundierte juristische Ausbildung mit praktischer Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Mandant:innen. Dabei lege ich besonderen Wert auf eine persönliche Betreuung, eine verständliche Kommunikation und eine sorgfältige Vorbereitung jedes Mandats.

Wissenswertes

Aktuelles aus dem Recht

Beim Kauf oder Verkauf eines Gebrauchtfahrzeugs zwischen Privaten werden häufig Vertragsmuster verwendet, etwa solche des ÖAMTC. Diese Formulare enthalten regelmäßig einen Gewährleistungsausschluss. Wird dieser nicht gestrichen oder ausdrücklich abgeändert, kann er für Käuferinnen und Käufer weitreichende Folgen haben.

Die nachfolgenden Ausführungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information über eine Gesetzesänderung und können die Prüfung eines konkreten Sachverhaltes sowie eine individuelle Rechtsberatung im konkreten Einzelfall nicht ersetzen.